Die Stiftung Warentesthat wichtige Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern, Finanzamt und Arbeitgebern zusammengestellt. Zur Seite der Stiftung Warentest |
Programme zur Weiterbildungsförderung 2012
Einzelfall-Förderung § 85 SGB III
Eine Förderung durch die zuständige Agentur für Arbeit kann ebenfalls als Einzelfallmaßnahme gem. § 85 SGB III in Verbindung mit § 12 AZWV erfolgen. Dieses betrifft insbesondere Seminare und Fortbildungsmaßnahmen, die in dieser Form einzig bei der ASB Bildungsgruppe Heidelberg e.V. angeboten werden. Bitte sprechen Sie mit diesem Hinweis Ihren Arbeitsberater an,
der Ihnen hier weitere Informationen geben kann.
Die Bildungsprämie
Die Bildungsprämie: Das 2008 gestartete und ursprünglich nur bis November 2011 geplante Projekt geht in die zweite Förderphase. Als Angestellter oder Selbstständiger hat man für die berufliche Weiterbildung Anspruch auf einen der begehrten Prämiengutscheine. Bis zu 50 Prozent der Kursgebühren können vom Staat übernommen werden. Voraussetzung ist eine Erwerbstätigkeit mit mindestens 15 Arbeitswochenstunden und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen, das nicht höher ist als 20.000 Euro (Ehepaare: 40.000 Euro). Mehr Informationen unter http://www.bildungspraemie.info/.
Ein weiterer Bestandteil der Bildungsprämie: das Weiterbildungssparen
Durch eine Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) können Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, vorzeitig einen Betrag aus dem angesparten Guthaben entnehmen, um ihren Eigenanteil einer beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Der Anspruch auf die volle Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Vom Weiterbildungssparen können unabhängig vom Einkommen alle erwerbstätigen Personen profitieren, die sich zur beruflichen Weiterbildung haben beraten lassen und über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen. http://www.bildungspraemie.info/
Die WeGebAu
Für das Förderprogramm “Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen” gelten ab 01.04.2012 neue Regeln: Zukünftig richtet es sich nicht nur an so genannte “Geringqualifzierte”, sondern alle Beschäftigte in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern können grundsätzlich gefördert werden. Für Beschäftigte über 45 Jahre werden dabei bis zu 75 Prozent der Lohnkosten übernommen, für jüngere Arbeitnehmer bis zu 50 Prozent. http://www.arbeitsagentur.de/ oder 01801/664466 (kostenpflichtig).
Weiterbildungsdarlehen
Über ein zinsgünstiges Darlehen wird Weiterbildung jeder Art gefördert. Seminarteilnehmer können damit auch Lebenshaltungskosten abdecken. Öffentlich-rechtliche Banken gewähren dem Antragsteller einen Kredit, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Ansprechpartner sind die Beratungsstellen des Weiterbildungs-Sparens. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-2 62 30 00 erhalten Sie weitere Informationen. Für Teilnehmer an unseren Studiengängen steht das Mittel des Bildungskredits der kfw zur Verfügung, Nähere Informationen unter www.bildungskredit.de.
Regionale Programme
Der Europäische Sozialfonds Baden-Württemberg wird aus Mitteln des Finanzministeriums und der EU finanziert und fördert Beschäftigte aus Unternehmen oder mit Wohnsitz in Baden-Württemberg sowie Berufsrückkehrer und Existenzgründer. Je nach Alter erhalten sie eine Ermäßigung von 30 bis 50 Prozent auf die Kurskosten, Infos unter http://www.esf-bw.de/.
In anderen Bundesländern können vornehmlich Mitarbeiter kleinerer und mittlerer Unternehmen und mit Hauptwohnsitz in den entsprechenden Ländern regionale Förderprogramme in Anspruch nehmen. Da ist zum einen der Bildungsscheck Brandenburg, durch den bis zu 500 Euro der Weiterbildung finanziert werden können (http://www.masf.brandenburg.de/).
Das gleiche gilt für den Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen, http://www.bildungsscheck.nrw.de/.
Arbeitnehmer ohne anerkannten Berufsabschluss oder solche, die über 45 Jahre alt sind, profitieren vom Qualifizierungsscheck Hessen, über den ebenfalls bis zu 500 Euro finanziert werden können (http://www.qualifizierungsschecks.de/).
Der Qualischeck Rheinland-Pfalz richtet sich an Beschäftigte, die älter als 45 Jahre sind und verspricht einen Zuschuss bis 500 Euro (http://www.qualischeck.rlp.de/).
Der Weiterbildungsscheck Sachsen richtet sich an Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.500 Euro im Monat. Wer bis zu 4.150 Euro monatlich verdient, ist
antragsberechtigt, wenn er zum Beispiel älter als 50 Jahre ist, in Teilzeit arbeitet oder als
Leiharbeiter beschäftigt ist. Die Kosten der Weiterbildung werden rückwirkend erstatt – ja nach Einkommen zwischen 60% bis 80% ! (http://www.sab.sachsen.de/).
Der Weiterbildungsbonus Hamburg richtet sich Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern. Zielgruppe sind geringqualifizierte, Personen mit Migrationshintergrund, Auszubildende,
Alleinerziehende und Beschäftigte in Elternzeit. Auch Existenzgründer, die
Arbeitslosengeld I oder II beziehen, sowie Beschäftigte und Selbstständige, die ihr Gehalt
mit Arbeitslosengeld II aufstocken, können gefördert werden.
Die Förderung beträgt je nach Zielgruppe 50% bis 100 % der Fortbildungskosten (max. 1.500 Euro im Jahr) Langzeitarbeitslose, die im Rahmen eines speziellen Hamburger
Förderprogramms beschäftigt sind, können bis zu 2.000 Euro bekommen.
(http://www.weiterbildungsbonus.net//).
Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern werden mit dem Zukunftsprogramm Arbeit Schleswig-Holstein gefördert. 100 Prozent der Weiterbildungskosten können bezuschusst werden, der Arbeitgeber muss sich finanziell oder durch Freistellung des Mitarbeiters beteiligen (http://www.ib-sh.de/aktion-a1).






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